Am 8. April 2019 tritt Part-BOP auch in der Schweiz in Kraft, was zu einer wesentlichen Veränderungen der gesetzlichen Grundlagen im gewerbsmässigen Ballonfahren führt. Neu werden auch Betreiber als gewerbsmässig angesehen, die auf Kostenteilungsbasis mit mehr als 3 Passagieren fahren. Und ebenfalls neu ist von gewerblichen Betreibern zusätzlich zur Betriebsbewilligung gemäss Art. 104 LFV die Compliance mit den Vorschriften von Part-BOP durch Abgabe einer sog. „Declaration“ gegenüber dem BAZL zu bestätigen.
Die gewerbsmässigen Ballonbetriebe haben ihre Betriebsbewilligungen bis am 7. Oktober 2019 verlängert erhalten, aber die neu aufgrund der 3+1-Limite auch bei Kostenteilung als gewerbsmässig eingestuften Betreiber müssen die Declaration bis am 8. April 2019 abgegeben haben.
In jedem Fall ist für die Abgabe der Declaration erforderlich, ein Operations Manual (OM) und ein Organisation’s Management Manual (OMM) zu erarbeiten, das die konkreten Verhältnisse der entsprechenden Betreiber abdeckt. Das BAZL hat eine Vorlage in Englisch erarbeitet, das gegenwärtig durch den SBAV übersetzt wird. Zusammen mit dem SBAV, organisiert das BAZL unter der Leitung der zuständigen Inspektorin, Isabelle Pecoraio-Triebold, einen Workshop, an dem gemeinsam die persönlichen OM/OMM erarbeitet und Fragen direkt vor Ort geklärt werden können. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl wegen der Platzverhältnisse beschränkt ist; im Falle einer Überbuchung wird der SBAV die Plätze so zuteilen, dass möglichst viele Betreiber zum Zuge kommen (d.h. möglicherweise Beschränkung auf einen Teilnehmer pro Gruppe/Betreiber).
Bei Fragen können Sie sich an Balthasar Wicki (balthasar.wicki@dev-old.sbav.ch oder 079 611 12 10) wenden.
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