In verschiedenen Lufträumen (z.B. Friedrichshafen) gilt in Deutschland seit 30. März 2017 eine neue Regelung betreffend sogenannter «TMZ mit Hörbereitschaft». Im Gegensatz zu der Radio Mandatory Zone (RMZ), bei der vor Einflug in den Luftraum eine aktive Meldung alles VFR-Piloten vorgeschrieben wird, ist bei der «TMZ mit Hörbereitschaft» keine aktive Funkkontaktaufnahme erforderlich. Es gilt hier die dringende Empfehlung, die für die jeweilige TMZ auf der ICAO-Karte veröffentlichte Frequenz bei Einflug in die TMZ zu rasten und abzuhören.
Damit die Hörbereitschaft für den Lotsen erkennbar ist, wird deshalb empfohlen, einen (für jede TMZ mit Hörbereitschaft unterschiedlichen) sogenannten «Listening Squawk» (Frequency Monitoring Code) auf dem Transponder einzustellen. Mit Schalten dieses Codes signalisiert der VFR-Pilot, dass er auf der entsprechenden Frequenz hörbereit ist. Ein allfällig erforderlicher Funkkontakt wird vom Lotsen initialisiert und kann auch auf Deutsch erfolgen. Nach Verlassen der entsprechenden TMZ (und der entsprechenden Frequenz) ist der Transponder wieder auf Code 7000 zurückzusetzen. Mehr Informationen im AIC VFR 01/17 vom 16. März 2017. Diese Lösung wurde in Zusammenarbeit mit verschiedenen Luftsportgruppen gefunden, und der SBAV bittet seine Mitglieder, sich an diese Empfehlungen zu halten, die nach Auffassung des SBAV eine gute, pragmatische Vorgehensweise darstellen, welche den VFR-Piloten entgegenkommt.