Der SBAV hat gemeinsam mit der AXA-ARAG eine Rechtsschutzversicherung erarbeitet, die ganz speziell auf die Bedürfnisse von Ballonpiloten und -haltern zugeschnitten ist. Sie deckt insbesondere auch jene Rechtsschutzrisiken ab, die von gängigen Rechtsschutzversicherungen nicht gedeckt werden, auch nicht in diesem Umfang von der Rechtsschutzversicherung des AeCS bei der CAP. Darin enthalten sind beispielsweise:
Ebenfalls berücksichtigt sind unter anderem erhöhte Stundensätze für Spezialisten-Anwälte oder eine längere Gültigkeit bei Auseinandersetzungen mit ausländischen Luftfahrtbehörden.
Versicherungsnehmer dieser Kollektiv-Rechtsschutzversicherung ist der SBAV. Mitglieder können sich für eine jährliche Prämie von CHF 86.75 (inklusive Stempelsteuer) der Versicherung anschliessen und werden vom SBAV eine Rechnung erhalten. Die Versicherungsdeckung gilt ab Anmeldedatum unter Voraussetzung der fristgerechten Bezahlung. Im Anmeldejahr wird die Prämie pro rata in Rechnung gestellt (Rechnungsdatum April = 8/12 der Jahresprämie). Der Austritt ist jeweils auf Ende eines Kalenderjahres möglich (erstmals per Ende 2019) und ohne Austritt wird die Versicherung automatisch jeweils um ein Jahr verlängert.
Schadenmeldungen sind zuerst zwingend an den Schweizerischen Ballonverband SBAV (info@dev-old.sbav.ch) zu richten, welcher den Schadenfall der AXA-ARAG anmeldet. Die Fallbearbeitung erfolgt danach direkt zwischen AXA-ARAG und dem jeweiligen Versicherten.