Der Schweizerische Ballonverband übernimmt gewisse Kosten seiner Mitglieder im Zusammenhang mit der Nachwuchsförderung im Ballonsport.
Konkret übernommen werden:
Die effektiven Kosten für Propan/Gas bei Ballonfahrten welche exklusiv der Nachwuchsförderung dienen (z.B. im Rahmen eines Jugendlagers oder Jungfliegeraustauschs, etc.)
Zusätzlich die Fahrspesen bei Fesselaufstiegen zum Veranstaltungsort und zurück; jedoch nur wenn die Anfahrt ausschliesslich für den Fesselaufstieg erfolgt (z.B. keine private Ballonfahrt). Fahrspesen werden zu CHF 0.70/km verrechnet.
Voraussetzungen der Kostenübernahme:
Die Ballonfahrt oder der Fesselaufstieg findet im Rahmen einer national oder international anerkannten Veranstaltung statt.
Im Korb befinden sich keine zahlenden Passagiere.
Anträge müssen vor der Veranstaltung via Web-Formular eingereicht und durch den SBAV Vorstand bewilligt werden.
Die Kostenübernahme erfolgt gegen Beleg (Kopie der Rechnung Gaskosten, Nachweis Fahrdistanz auf Google Maps) innerhalb von 30 Tagen.
Der SBAV bewilligt Kosten bis max. CHF 2’000 pro Jahr.
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