Im Rahmen des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfestes 2019 (ESAF) werden Auflklärungsdrohnen der Schweizer Luftwaffe eingesetzt. Aus diesem Grund hat das BAZL zwei temporäre Flugbeschränkungsgebiete (TEMPO RA) um den Zugersee verfügt, die vom 23. bis 25. August 2019 aktiv sein können. Die Veröffentlichung erfolgt wie gewohnt in NOTAM und die Visualisierung im DABS. Es ist hervorzuheben, dass Ein- respektive Durchfahrten bei EMM TWR beantragt werden können. Weitere Details sind direkt der Verfügung des BAZL zu entnehmen. Der SBAV weist darauf hin, dass auch im Falle von Bewilligungen zu Ein- respektive Durchfahrt die Mindesthöhen über dem Festgelände einzuhalten sind.