Seit 8. April 2019 gilt EASA Part-BOP in der Schweiz. Betreiber, die neu nach Part-BOP als gewerblich gelten, dürfen gewerbliche Fahrten nur durchführen, wenn sie vorgängig eine Deklaration nach BOP.ADD.100 eingereicht haben.
Gewerbliche Ballonbetreiber, die bisher über eine Betriebsbewilligung gemäss Art. 104 LFV verfügen, haben alle eine Verlängerung bis am 7. Oktober 2019 und müssen bis zu diesem Zeitpunkt ihre Declaration einreichen.
Wir weisen nochmals ausdrücklich auf diesen Fristablauf in einem Monat hin. Bei Fragen steht Balthasar Wicki gerne zur Verfügung.