Am 13. März 2018 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die bereits seit längerer Zeit angekündigte Verordnung (EU) 2018/395 der Europäischen Kommission publiziert, die detaillierte Vorschriften für den Flugbetrieb mit Ballonen enthält und ab 8. April 2019 europaweit Gültigkeit haben wird (sog. «EASA.Part-BOP»).
Der EASA.Part-BOP richtet sich an nichtgewerbliche und gewerbliche Ballonbetreiber und enthält, wie betont wird in einem risikobasierten und von Eigenverantwortung geprägten Ansatz, teilweise detaillierte Vorschriften zu betrieblicher Organisation, Rahmenbedingungen und Ausrüstung bei Ballonfahrten. Zur Zeit sind noch keine Begleitmaterialien (z.B. sog. Acceptable Means of Compliance AMC) publiziert. Sicher ist allerdings bereits, dass der EASA.Part-BOP auf die Organisation und Durchführung von gewerblichen Ballonfahrten und für alle Ballonfahrten mit mehr als drei Passagieren eine gewisse Auswirkung auch in der Schweiz haben wird.
Der SBAV wird idetaillierter über die Regelungen und die Konsequenzen der Einführung von Part-BOP orientieren.