EASA Part-BFCL wird per 8. April 2020 in Kraft treten und für Ballonpilotinnen und -piloten erhebliche Erleichterungen gegenüber Part-FCL bringen. Das BAZL hat dazu in Absprache mit dem SBAV ein Informationsschreiben an Träger nationaler Ballonlizenzen erstellt und versandt. Zudem hat das BAZL eine spezielle Website mit weiteren Informationen zu Part-BFCL erstellt.
Zusammengefasst fallen Ballonpilotinnen und -piloten derzeit in eine dieser Kategorien:
Der SBAV wird am Sicherheitsseminar vertiefter auf das Thema Part-BFCL eingehen. Fragen nimmt bis dahin Balthasar Wicki gerne entgegen und jene von allgemeinem Interesse werden auf der Themenseite des SBAV aufgeschaltet.