Logo SBAV

News:

COVID-19-Impfungen: Einfluss auf Flugtauglichkeit

Publiziert am: 19. April 2021

Das BAZL hat informiert, dass lizenziertes Flugpersonal nach der Verabreichung einer Impfung gegen SARS-CoV-2 eine Wartefrist von 48 Stunden einzuhalten hat. Weitere Informationen dazu finden sich auch auf der Webseite des BAZL.