Der SBAV hat bereits ausführlich über die Umstellung auf das 8.33kHz-Frequenzraster informiert. Das BAZL hat nun angekündigt, dass die Frequenzen zur besonderen Verwendung (VFR Guide COM 2) per 28.03.2019 umgestellt werden. Davon sind unter anderem auch die Ballonfrequenzen betroffen:
E Basel – St. Moritz und Alpen
122.250 > 122.255
W Basel – St. Moritz
122.125 > 122.130
Der SBAV weist an dieser Stelle darauf hin, dass die Verwendung der korrekten Frequenz respektive des korrekten Kanals zentral ist.