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Ballonfrequenz

Publiziert am: 11. Februar 2019

Der SBAV hat bereits ausführlich über die Umstellung auf das 8.33kHz-Frequenzraster informiert. Das BAZL hat nun angekündigt, dass die Frequenzen zur besonderen Verwendung (VFR Guide COM 2) per 28.03.2019 umgestellt werden. Davon sind unter anderem auch die Ballonfrequenzen betroffen:

E Basel – St. Moritz und Alpen
122.250 > 122.255

W Basel – St. Moritz
122.125 > 122.130

Der SBAV weist an dieser Stelle darauf hin, dass die Verwendung der korrekten Frequenz respektive des korrekten Kanals zentral ist.