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8.33 kHz

Publiziert am: 14. Januar 2019

Mit NfL 1-1525-18 hat am 20. Dezember 2018 das Deutsche Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, Langen, die Ballonfrequenz neu mit Kanal 122.255 festgelegt. Damit ist nun die erste 8.33 kHz-Frequenz publiziert, die auch für Ballonfahrer von Bedeutung ist. Mit der europaweiten Umstellung auf das 8.33 kHz-Frequenzraster ändert sich einiges auch in operationellen Bereichen (Standardphraseologie, Flugpläne etc.). Um einen umfassenden Überblick zu geben, hat der SBAV die wesentlichen Hintergründe und Auswirkungen dieser Umstellung zusammengefasst, so dass sich alle Mitglieder über die anstehenden Änderungen umfassend informieren können. Eine Übersicht der Auswirkungen der Umstellung auf das neue 8.33 kHz-Frequenzraster kann hier gefunden werden: